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   VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05   

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https://dejure.org/2005,6784
VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05 (https://dejure.org/2005,6784)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.10.2005 - VK-SH 23/05 (https://dejure.org/2005,6784)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. Oktober 2005 - VK-SH 23/05 (https://dejure.org/2005,6784)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis bei Hinderung des Unternehmers durch die gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe beziehungsweise an der Erstellung des Angebots; Aus der Vergabebekanntmachung "erkennbare" Verstöße gegen Vergabevorschriften; Vergabe eines Rahmenvertrages für das gesamte ...

  • schleswig-holstein.de PDF
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: Unverzüglichkeit der Rüge (Grundsätze)

Papierfundstellen

  • ZfBR 2006, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (35)

  • BayObLG, 15.09.2004 - Verg 26/03

    Antragsbefugnis bei rechtswidriger Ausschreibung eines Leitfabrikates

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05
    Zwar hat das BayObLG (Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03) Überlegungen dahingehend angestellt, dass wenn Vergabeverstöße, die sich bereits aus der Bekanntmachung ergeben, noch rechtzeitig bis zur Abgabefrist gerügt werden können, dies wohl erst recht für gleich gelagerte Verstöße gelten müsste, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt aus den übersandten Verdingungsunterlagen ergeben.

    Zu Recht geht die ASt mit der Rechtsprechung davon aus, dass als Maßstab für Rügen gegen behauptete Rechtsverstöße in den Verdingungsunterlagen nicht § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB sondern Satz 1 anzulegen ist (so ausdrücklich erkennende Kammer, Beschluss vom 31.03.05; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.07.2004, 1 Verg 10/04, IBR 2005, 115; OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.10.2003, 11 Verg 7/03, IBR 2004, 221; OLG Koblenz, Beschluss vom 15.05.2003, 1 Verg 3/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001, Verg 2/01, IBR 2002, 97; im Ergebnis ebenso VK BR Münster, Beschluss vom 18.01.2005, VK 32/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.10.2004, VK2 86/03; VK BR Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2004, 203 - VgK - 44 / 2004; Beschluss vom 21.09.2004, 203 - VgK - 42 / 2004; OLG Schleswig, Beschluss vom 24.09.2004, 6 Verg 3/04; BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.09.2004, VII Verg 35/04; Beschluss vom 30.08.2001, Verg 32/01; 1. VK Bund, Beschluss vom 25.06.2004, VK1 60/04; Beschluss vom 24.04.2004, VK1 135/04; Beschluss vom 21.01.2004, VK1 133/03; VK Thüringen, Beschluss vom 28.04.2004, 360 - 4002 .

    Zur Kenntnis gehört zum einen das Wissen von denjenigen Tatsachen, aus denen sich der geltend gemachte Vergabefehler ergibt; notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt umein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004, Verg 26/03; Beschluss vom 09.03.2004, Verg 20/03; OLG Jena, Beschluss vom 16.01.2002, 6 Verg 7/01).

  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

    "Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05
    Danach kann also im Rahmen des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB von einer Kenntnis des Verstoßes gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004, 1 Verg 17/04).

    Danach kann also im Rahmen des § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB von einer Kenntnis des Verstoßes gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004, 1 Verg 17/04).

  • VK Niedersachsen, 10.03.2005 - VgK-4/05

    Geltung des Grundsatzes "pacta sunt servanda"?

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 05.10.2005 - VK-SH 23/05
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. VK RV Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005, VgK-4/2005, m.w.N., Beschluss vom 18.11.2004, 203 - VgK - 49 / 2004; Beschluss vom 07.06.2004, 203 - VgK - 16 / 2004).

    Ausreichend ist demnach bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. VK RV Lüneburg, Beschluss vom 10.03.2005, VgK-4/2005, m.w.N., Beschluss vom 18.11.2004, 203 - VgK - 49 / 2004; Beschluss vom 07.06.2004, 203 - VgK - 16 / 2004).

  • VK Schleswig-Holstein, 14.05.2008 - VK-SH 6/08

    Identität des Beschaffungsgegenstandes

    Als Billigkeitsgründe sind dabei nur solche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung sowie dem erforderlichen Verwaltungsaufwand stehen (erkennende Kammer, B. v. 26.04.2006 - Az.: VK-SH 9/06; B. v. 26.04.2006 - Az.: VK-SH 8/06; B. v. 05.10.2005 - Az.: VK-SH 23/05).
  • VK Schleswig-Holstein, 14.03.2012 - VK-SH 3/12

    Acht Monate Binde-/Zuschlagsfrist: Vergaberechtsverstoß!

    Wird also der aus den Verdingungsunterlagen ersichtliche Verstoß gegen Vergabevorschriften vom Bieter schon zu einem früheren Zeitpunkt vor Ablauf der Angebotsfrist erkannt, ist dieser im Interesse einer zügigen Vergabe nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich unverzüglich zu rügen, so dass die Privilegierung aus § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB keine Anwendung findet (erkennende Kammer, Beschluss vom 03.12.2008 - VK-SH 12/08; Beschluss vom 5.10.2005 - VK- SH 23/05; 1. VK Bund, Beschluss vom 20.01.2010 - VK 1 - 230/09; VK Niedersachsen, Beschluss vom 15.01.2010 - VgK-74/2009).
  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

    Die Vergabekammer kann auch dann ohne mündliche Verhandlung entscheiden, wenn sie den Antrag nach § 110 Abs. 2 Satz 1 GWB zugestellt - also eine offensichtliche Unzulässigkeit verneint - hat und später nach vertiefter Prüfung der Sach- und Rechtslage, unter Umständen auch erst nach weiteren Ermittlungen, zur Überzeugung von der Unzulässigkeit des Antrags gelangt (BayObLG, B. v. 20.8.2001, Verg 11/01; VK Hamburg, B. v. 6.10.2003, VKBB-3/03; 2. VK Sachsen-Anhalt, B. v. 15.01.2008, VK 2 LVwA LSA - 28/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 05.10.2005, VK-SH 23/05).
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